Gemeinschaftsgrabstätte

Mit der Gemeinschaftsgrabstätte verfolgt der Krefelder Begräbnisbund den Gedanken des Bundes auch über den Tod hinaus und bietet damit eine Alternative zur anonymen Grabstelle an.

Der ökumenische Bund hat mit der Stadt Krefeld einen Vertrag über eine Gemeinschaftsgrabstätte auf dem Hauptfriedhof ge­troffen, auf der bis zu zwölf Personen nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung bestattet werden können. Ab der Beisetzung jeder einzelnen Person wird das Grab für 30 Jahre gepflegt.

Die Gemeinschaftsgrabstätte ist für Menschen interessant, die keine Angehörige haben, sich aber eine würdevolle Bestattung mit Trauergemeinde und ein Gedenken wünschen. Auch für Krefelder und Krefelderinnen, deren Verwandte weit weg leben, kann die Gemeinschafts­grabstätte des Begräbnisbundes eine Alternative zur eigentlich ungewollten anonymen Be­stattung sein. Die Grabstätte befindet sich auf dem Hauptfriedhof auf Feld 49. Dort ist sowohl eine Sarg- als auch eine Urnenbestattung möglich. Am Feld wird dann eine kleine Steinplatte mit Namen und Daten des verstorbenen Menschen angebracht. Die Grabstätte wird vom Krefelder Begräbnisbund gepflegt.

Voraussetzung für die Nutzung der Gemeinschaftsgrabstätte sind eine Mitgliedschaft im Kre­felder Begräbnisbund, eine Vereinbarung mit dem Begräbnisbund sowie ein Vertrag mit ei- nem Bestatter über die Begräbniskosten und die Friedhofsgebühr. Die Kosten hierfür werden beim Bestatter  hinterlegt.  Die Liegezeit  auf dem  Friedhof  beträgt 30 Jahre; das ist in Krefeld so vorgeschrieben und nicht veränderbar.

Der Begräbnisbund übernimmt kostenlos die Gestaltung und Begleitung der Bestattung, trägt den Namen der verstorbenen Person in das „Buch der Erinnerung“ ein und nennt den Namen einmalig im Rahmen des „Gottesdienstes der Erinnerung“, der alle sechs Monate stattfindet. Für die Ge­staltung der Bestattung nach den persönlichen Wünschen  ist es wichtig,  dass diese ge­nau genannt und schriftlich festgehalten werden.

Die persönliche Vereinbarung wird nach einem ausführlichen Gespräch mit Vorstandsmit­glied Erhard Beckers getroffen, dokumentiert und beim Begräbnisbund hinterlegt.

Es entstehen Kosten für die Grabpflege über 30 Jahre (jährlich 25 Euro), die Steinplatte für den Namen (rund 400 Euro), die Gravur des Namens (ca. 12  Euro  pro  Zeichen)  und  für  das Treuhandkonto, auf dem für 30 Jahre das Geld für die Grabpflege liegt.  Der Begräbnisbund  legt  bei der Pax Bank  in Aachen ein persönliches Treuhandkonto an, das nach 30 Jahren ab dem Bestattungstag gelöscht wird.

Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, wenden Sie sich bitte an Erhard Beckers, erreichbar unter der Rufnummer 0172-6755792 oder per E-Mail unter erhard.beckers@googlemail.com

Hier finde Sie weitere Informationen zur Einweihung der Erinnerungsstele auf der Gemeinschaftsgrabstätte.

 

Flyer Gemeinschaftsgrabstätte