Mitgliedschaft
Ausgehend vom christlichen Selbstverständnis möchte der Krefelder Begräbnisbund e.V. dazu beitragen, dass in Krefeld Verstorbene eine würdige Bestattung erhalten. Der Krefelder Begräbnisbund e.V. wird getragen von den Krefelder christlichen Kirchen, dem Caritasverband für die Region Krefeld e.V. , der Diakonie Krefeld und dem SKM (Katholischer Verein für soziale Dienste in Krefeld e.V.). Der Begräbnisbund ist ein Verein, der gerne neue Mitglieder aufnimmt.
Auszug aus der Satzung
(1) Der Verein hat persönliche und korporative Mitglieder.
(2) Persönliche Mitgliedschaft können Personen erwerben, wenn sie die Aufgaben des Begräbnisbundes unterstützen wollen, insbesondere durch
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ehrenamtlichen Dienst der Teilnahme an Bestattungen von Menschen ohne Angehörige oder/und
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Mithilfe bei der Pflege der Gemeinschaftsgrabstätten des Vereins oder/und
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Zahlung eines jährlichen Mindestbeitrages zur Finanzierung der Aufgaben des Begräbnisbundes oder/und
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andere Formen der Unterstützung der Vereinszwecke.
(3) Korporative Mitgliedschaft können juristische Personen (auch Kirchengemeinden) erwerben, wenn sie das Zusammenwirken aller an dem Verein Beteiligten und die Verwirklichung der Ziele des Vereins durch Korporation und eine jeweils festzulegende Zahlungsverpflichtung fördern
(4) Jedes persönliche Mitglied hat eine Stimme. Korporative Mitglieder haben ebenfalls je eine Stimme. Eine Person kann nicht mehrere Stimmrechte wahrnehmen.
(5) Persönliche Mitglieder erhalten auf Wunsch die Zusage, in einer Gemeinschaftsgrabstätte des Vereins oder in einer Urnenwand einer Krefelder Grabeskirche beigesetzt zu werden. In diesem Fall verpflichtet sich das jeweilige Mitglied,
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nach einem christlichen Ritus begraben zu werden,
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nach Möglichkeit an den Bestattungen von anderen Mitgliedern des Vereins in den Gemeinschaftsgrabstätten bzw. Urnengräbern einer Grabeskirche teilzunehmen,
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für seine eigenen Bestattungskosten (Kosten des Bestatters, Gebühren der Stadt Krefeld, Kosten der Grabplatte sowie einmalige Kosten des Krefelder Begräbnisbundes anlässlich der Bestattung) selbst aufzukommen (über Ausnahmen entscheidet der Vorstand)
(6) Alle Mitglieder sind außerdem gebeten, an den Erinnerungsgottesdiensten teilzunehmen, in denen regelmäßig der vom Begräbnisbund begleiteten Verstorbenen gedacht wird.